Die so genannte Schwangerenvorsorge kann von der Hebamme und/oder im Wechsel mit dem Gynäkologen durchgeführt werden.
Hebammen sind dazu berechtigt und ausgebildet, bei normal verlaufenden Schwangerschaften sämtliche Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen.
Lediglich die laut Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen drei Ultraschalluntersuchungen sollten von Ihrem Gynäkologen vorgenommen werden.
Den Umfang und in welcher Art und Weise die Betreuung stattfindet entscheiden allein Sie!
Zur Schwangerschaftsvorsorge gehören:
Bestimmung des aktuellen Schwangerschaftsalters und Errechnen des voraussichtlichen Geburtstermins
Feststellung der Kindslage und des kindlichen Wachstums
Hören der kindlichen Herztöne
Blutdruckmessung
Blutentnahmen
Auf Wunsch vaginale Untersuchung
Urinuntersuchungen
Beratung zu Ernährung, Sport, Reisen etc.
Frühzeitiges Erkennen von Schwangerschaftsbeschwerden und deren Behandlung
Frühzeitiges Erkennen von Abweichungen vom normalen Schwangerschaftsverlauf
Auf Wunsch oder bei Unregelmäßigkeiten: Schreiben eines CTG
Bescheinigung über den errechneten Entbindungstermin für Krankenkasse und Arbeitgeber
Wir tragen alle Ihre persönlichen Daten und Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen in Ihren Mutterpass ein.
Falls Sie sich lediglich für die Betreuung während der Schwangerschaft durch uns interessieren, sind wir gerne auch für Sie da.